Arztpraxis – Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis?

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Viele Optionen für die Niederlassung als Arzt

Wer sich als Arzt niederlassen möchte, steht vor einer Reihe von Entscheidungen, die getroffen werden müssen. Die wichtigste und grundlegendste davon ist sicherlich die Frage nach der passenden Organisationsform der Praxis. Soll es eine Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis werden?

Die Wahl des Praxistyps hat weitreichende Auswirkungen auf den späteren Berufsalltagdes Arztes und die mögliche Freizeitgestaltung neben dem Job. Daher sollte diese Entscheidung wohlüberlegt sein.

Das gilt nicht nur für Berufsanfänger, welche sich direkt nach ihrer Ausbildung selbstständig machen möchten. Auch erfahrene Ärzte, die mit ihrem Job unzufrieden sind und sich nicht weiter in einem Angestelltenverhältnis befinden möchten, sollten sich an dieser Stelle Zeit nehmen.

Sie überlegen, ob Sie sich als Arzt niederlassen sollen und möchten sich über die verschiedenen Optionen informieren? Dieser Artikel bietet Ihnen alle Informationen rund um die verschiedenen Praxistypen:

  • Einzelpraxis
  • Praxisgemeinschaft
  • Gemeinschaftspraxis

Einzelpraxis – die passende Organisationsform für Unternehmer

Die klassische Art, sich als Arzt niederzulassen, ist die Einzelpraxis. Die Einzelpraxis ist immer noch die am häufigsten vorkommende Praxisform. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind von den rund 102.000 Praxen in Deutschland ca. 80.000 in Form einer Einzelpraxis organisiert.

Die Niederlassungsform der Einzelpraxis bietet dem Arzt die größtmögliche Eigenständigkeit bei der Ausübung des Arztberufes. Er agiert als Unternehmer und ist somit sein eigener Chef. Daher eignet sich diese Art der Niederlassung besonders für Ärzte mit einem ausgeprägten unternehmerischen Sinn.

Vorteile der Eigenständigkeit

Die angesprochene Freiheit speist sich zum Teil daraus, dass der Arzt die Sprechzeitenseiner Praxis selbst bestimmen kann. Selbiges gilt natürlich auch für den Urlaub.

Das bringt zahlreiche Vorteile mit sich, wie zum Beispiel die leichtere Vereinbarkeit des Berufes mit dem Familienleben, zeitintensiven Hobbys und eventuellen Nebentätigkeiten.

Außerdem fällt das Arrangieren mit Kollegen weitestgehend weg. Angestellte Mitarbeiter, wie zum Beispiel eine Hilfskraft für die Buchhaltung, eine Sprechstundenhilfe oder ein medizinischer Fachangestellter, sind der Leitung der Einzelpraxis unterstellt und müssen sich nach ihr richten.

Der niedergelassene Arzt muss hierbei keine weiteren Entscheidungsträger konsultieren und kann etwaige Entscheidungen allein treffen. Das gilt nicht nur für die Koordination von Mitarbeitern, sondern auch für die Organisation der ganzen Praxis.

Kreative Köpfe mit genauen Vorstellungen davon, wie ihre eigene Praxis auszusehen hat, können in einer Einzelpraxis ihr volles Potenzial entfalten. Es gibt niemanden, der ihnen bei der optischen oder organisatorischen Gestaltung der Praxis reinreden kann.

Auch das Thema Corporate Identity und die Marketingstrategie liegen völlig in der Hand des Arztes und können nach seinen Wünschen gestaltet werden.

Hinzu kommt, dass die Gewinne der Praxis nicht geteilt werden müssen. Alles, was nach den variablen und Fixkosten übrig bleibt, gehört dem Arzt. Wer sich geschickt anstellt, kann hier also viel Geld verdienen.

Das ist nicht zuletzt durch IGeL möglich. Dabei handelt es sich allerdings nicht um putzige Stacheltiere, sondern um individuelle Gesundheitsleistungen, für welche die Krankenkassen nicht aufkommen müssen. Selbiges gilt für alle Selbstzahlerleistungen.

Nachteile und Herausforderungen

Doch nicht nur die Gewinne werden von der Leitung der Einzelpraxis eingestrichen. Führt man eine Einzelpraxis, trägt man auch die Kosten und eventuelle Verluste allein.

Was tun, wenn kaum Patienten reinkommen? Die Immobilie, das Personal und die Geräte müssen trotzdem bezahlt werden. Läuft es mal nicht so gut, kann niemand mit seinem Umsatz einspringen. Diese Verantwortung führt bei vielen zu Stress und kann zu einer echten Belastung werden.

Für einige ist das unternehmerische Denken und Handeln am Ende der Ärzteausbildung neu und muss erst erlernt werden. Doch das sollte eher als Herausforderung und nicht als Hindernis betrachtet werden.

Zu der Niederlassung in einer Einzelpraxis kommt natürlich das unternehmerische Risiko durch Haftungsansprüche. Der Arzt haftet nicht nur mit seinem Geschäftsvermögen für Risiken, die mit der Ausübung des Arztberufs einhergehen, sondern auch mit seinem persönlichen Privatvermögen.

Auch die Rolle einer Führungsposition ist nichts für jedermann. Die Leitung, Koordination und der Umgang mit Angestellten sind eine echte Herausforderung, der nicht jeder zur Genüge gerecht wird.

Zuletzt ist noch der fehlende Austausch mit Kollegen zu nennen. In der Einzelpraxis hat man häufig keinen fachlich ausgebildeten Ansprechpartner. Attraktive Optionen, um diesen Umstand zu beheben, sind beispielsweise Praxisnetze oder Praxisgemeinschaften. Doch dazu später mehr.

Ich bin dann mal im Urlaub!

Auch wenn die Wahl des Urlaubszeitraums mehr oder weniger allein getroffen werden kann, ist sie bei Vertragsärzten in einer Einzelpraxis nicht ganz so unkompliziert wie bei anderen Unternehmern, die ihr Unternehmen nach Belieben für einige Zeit schließen können.

Wer kassenärztlich tätig ist, trägt für die medizinische Versorgung der Patienten Sorge und ist verpflichtet, sich um eine Vertretung in der Umgebung zu kümmern. Das gilt auch für Kurzurlaube.

Insgesamt ist es möglich, sich maximal 3 Monate innerhalb eines Jahres vertreten zu lassen. Handelt es sich um mehrere Einzelurlaube, so werden diese in ihrer Länge zusammengerechnet.

Dauert der Urlaub länger als eine Woche, muss die Kassenärztliche Vereinigung unter Angabe einer Vertretung darüber in Kenntnis gesetzt werden. Selbstverständlich muss die Vertretung im gleichen Fachgebiet ausgebildet worden sein.

Da die meisten Ärzte, die in einer Einzelpraxis niedergelassen sind, Vertragsärzte sind, muss das Finden einer geeigneten Urlaubsvertretung mit in die Planung einbezogen werden. Ärzte mit Einzelpraxen haben hier den Nachteil, häufig keinen Kollegen zu haben, der ihre Praxis in ihrer Abwesenheit führt.

Praxisgründung oder Praxiskauf. Wie komme ich an meine Praxis?

Möchte man eine Einzelpraxis führen, heißt das nicht zwangsläufig, dass man diese gründen muss. Es bietet sich auch die Möglichkeit, eine Praxis durch einen Praxiskauf zu übernehmen.

Hierfür müssen in den allermeisten Fällen Kredite aufgenommen werden, da bereits bestehende Arztpraxen nicht selten für sechsstellige Summen verkauft werden.

Es ist dringend ratsam, bei diesem komplizierten Prozess Berater und Sachverständige hinzuzuziehen, damit alle Vorgänge richtig ablaufen.

Im Internet gibt es zahlreiche Portale, welche interessierte Ärzte dabei unterstützten, eine geeignete Praxis für die Übernahme zu finden.

Eingliederung in ein Praxisnetz

Wer seinem Beruf in einer Einzelpraxis nachgeht und diese Form der ärztlichen Arbeit schätzt, muss nicht unbedingt auf sich allein gestellt sein.

Eine Möglichkeit, seine Unabhängigkeit aufrecht zu erhalten und dennoch einen regen Austausch mit Kollegen zu haben, ist die Einbindung in ein Praxisnetz.

Ein Praxisnetz ist ein regionsgebundener Zusammenschluss von kassenärztlich tätigen Ärzten verschiedener Fachrichtungen. Es können jedoch auch Physiotherapeuten, Pflegedienste oder Apotheken hinzukommen.

Dabei profitieren alle Akteure von dem interdisziplinären Austausch und anderen Vorteilen, die aus der Zusammenarbeit erwachsen.

Besteht das Praxisnetz mindestens drei Jahre und erfüllt gewisse Anforderungen an den Aufbau und die Struktur, ist es obendrein möglich, von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung gefördert zu werden.

Praxisgemeinschaft – zwischen Selbstständigkeit und Teamarbeit

Wer sich etwas mehr Kooperation wünscht, als es in einer Einzelpraxis möglich ist, für den ist eventuell eine Praxisgemeinschaft eine attraktive Alternative.

Diese Organisationsform bietet mehr Eigenständigkeit für den Arzt, als es zum Beispiel in einer Gemeinschaftspraxis der Fall ist, während ein produktiver Austausch von Wissen und Ressourcen mit Kollegen ermöglicht wird.

Die Praxisgemeinschaft kann also durchaus als eine Zwischenform zwischen Einzelpraxis und Gemeinschaftspraxis angesehen werden.

Geteilte Infrastruktur führt zu weniger Kosten

In einer Praxisgemeinschaft können sich mehrere Ärzte zusammenschließen, die zwar eigenständig arbeiten wollen, aber die vorhandenen Ressourcen und vor allem deren Kosten teilen möchten.

Besonders vorteilhaft ist es, dass sich die kooperierenden Ärzte die Ausgaben für die Geschäftsräume teilen können.

Hinzu kommt auch die Kostenteilung der Gerätschaften. Je nach Fachrichtung kann das Ausstatten eines Behandlungszimmers mit den notwendigen medizinischen Geräten ziemlich teuer werden.

Allein bei der Anschaffung eines Ultraschallgeräts bewegt man sich schnell im fünfstelligen Bereich, je nachdem welche Qualität und Funktionsweisen gebraucht werden.

Da das Gerät aber nicht bei jedem Patienten benötigt wird, macht es durchaus Sinn, sich die Kosten für die Anschaffung zu teilen. Selbiges gilt natürlich auch für andere Geräte, die eventuell noch seltener benutzt werden und noch teurer sind.

An dieser Stelle kommt jedoch ein erheblicher Mehraufwand an Koordination auf den Arzt zu. Die Termine müssen so gelegt werden, dass es keine Überschneidungen bei der Benutzung der Geräte gibt.

Bei schlechter Organisation kann das schnell im Chaos enden. Daher ist es natürlich von Vorteil, wenn man sich mobile Geräte anschafft, welche von einem Behandlungszimmer in das andere gebracht werden können.

Doch auch die Einrichtungsgegenstände in den Behandlungs- und Wartezimmernschlagen in ihren Kosten ordentlich zu Buche und es macht durchaus Sinn, an dieser Stelle die Kosten zu teilen.

An dieser Stelle geht natürlich ein Stück der Eigenständigkeit verloren. Wer einen kleinen Innenarchitekten in sich trägt und das gerne auch auslebt, muss sich in einer Praxisgemeinschaft mit den Ansichten und Interessen anderer arrangieren und sich diesen eventuell beugen.

Die Teilung der Personalkosten ist ebenfalls ein wichtiger Faktor für Ärzte, die sich für eine Praxisgemeinschaft entscheiden. Hierzu zählen zum Beispiel die Kosten für eine Sprechstundenhilfe, medizinische Fachangestellte und andere Arbeitskräfte, die den Praxisalltag unterstützen.

Getrennte Arbeit bewahrt die eigenständige Berufsausübung

Doch bei all der Zusammenarbeit, bleibt die Arbeit der Ärzte in einer Praxisgemeinschaft jedoch weitestgehend getrennt. Das ist besonders interessant für diejenigen, denen die Selbstständigkeit in ihrer ärztlichen Arbeit am Herzen liegt.

Die Kooperation der Ärzte ist gesellschaftsrechtlich geregelt, meistens in Form einer GbR. Sie muss von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zwar nicht genehmigt werden, doch die KV muss darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Die Ärzte einer Praxisgemeinschaft versorgen einen unterschiedlichen Patientenstamm.Arbeiten die kooperierenden Ärzte im selben Fachbereich, so können sie sich durchaus gegenseitig vertreten. Das ist natürlich ein erheblicher Vorteil für die Gestaltung des Lebens abseits der Arbeit.

Doch hier ist Vorsicht geboten. Die Ärzte einer Praxisgemeinschaft dürfen nicht zu viele gemeinsame Patienten haben, denn das wäre ein Anzeichen für eine Berufsausübungsgemeinschaft.

Hierbei gilt die 20%-Regelung. Die Identität der Patienten darf nicht bei mehr als 20% der Patienten übereinstimmen. Ansonsten kann es zu Problemen mit der KV und zu Honorarrückzahlungen kommen.

Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Ärzte einer Praxisgemeinschaft die Versorgung ihrer Patienten mit der KV getrennt abrechnen. Aus wirtschaftlicher Sicht liegt also eine weitestgehende Unabhängigkeit der Praxen vor.

Wer die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft anstrebt, sollte in Erwägung ziehen, zuvor eine Praxisgemeinschaft auszuprobieren, um die Umsetzbarkeit der Zusammenarbeit zu testen.

Stellt es sich heraus, dass die Partnerschaft nicht funktioniert, kann die Kooperation ohne viel bürokratischen Aufwand aufgelöst werden.

Probleme können zum Beispiel bei der Führung des Personals aufkommen. Hier ist der Arzt nicht wie bei der Einzelpraxis der einzige Entscheidungsträger, sondern es muss immer ein Konsens gefunden werden.

Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) – Wenn Ärzte Geschäftspartner werden

Das was früher als Gemeinschaftspraxis geläufig war, wird heute Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) genannt. Grund dafür ist das 2007 in Kraft getretene Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, welches neben einigen rechtlichen Rahmenbedingungen für Vertragsärzte, auch diesen Begriff vereinheitlichte.

Bei der Berufsausübungsgemeinschaft handelt es sich um eine weitaus kooperativere Praxisform, als bei der Einzelpraxis oder der Praxisgemeinschaft.

In einer BAG schließen sich mehrere Ärzte einer oder verschiedener Fachrichtungen zusammen und führen eine gemeinsame Praxis. Handelt es sich um verschiedene Fachrichtungen, ist es natürlich sinnvoll, wenn sich diese in gewisser Weise ergänzen und so Synergieeffekte auftreten können.

Eine Praxis – ein Kundenstamm

Wie bei einer Praxisgemeinschaft werden die Kosten für Räumlichkeiten, Gerätschaften und Personal geteilt. Doch nun handelt es sich nicht um zwei oder mehrere getrennte Praxen. Aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht handelt es sich um eine einzelne Praxis.

Daher können auch dieselben Patienten von den verschiedenen Ärzten behandelt werden. In einer BAG gibt es nur einen Kundenstamm.

Die Abrechnungen der Gemeinschaftspraxis werden auch gemeinsam mit einer Abrechnungsnummer erstellt. Hinzu kommt eine gemeinsame Haftung.

Das alles ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass die jeweiligen Ärzte weiterhin eigenständigen und unabhängig ihrer medizinischen Arbeit nachgehen.

Durch die Bündelung der Ressourcen in einer BAG, kann nicht nur einiges an Kosten gespart werden. Zusätzlich wird die Attraktivität der Praxis durch die Ausweitung der angebotenen medizinischen Leistungen deutlich verbessert. Für Patienten ist es bequem, eine Praxis für (fast) alles zu haben.

Auch für die Ärzte ist diese Form der Kooperation praktisch, denn eine gegenseitige Vertretung ist bei diesem Organisationstyp besonders einfach umzusetzen, wenn die jeweiligen medizinischen Bereiche übereinstimmen.

In einer Gemeinschaftspraxis ist die zwischenmenschliche Ebene von besonderer Bedeutung.

Hat man eine BAG im Sinn, sollte man sich seine Partner gut aussuchen, denn es müssen viele Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.

Wichtig ist, dass Uneinigkeiten konstruktiv beseitigt werden, denn diese sind unvermeidbar und können in allen Bereichen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auftreten.

Hierzu zählen nicht nur Vereinbarungen über die Verteilung etwaiger Gewinne, sondern auch über eventuelle unternehmerische Risiken.

Die erste gemeinsame Herausforderung besteht bereits in der Gründung der Berufsausübungsgemeinschaft.

Die meisten Ärzteteams entscheiden sich hierbei für eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder für eine Partnergesellschaft. In beiden Fällen müssen die beteiligten Parteien einen Gesellschaftervertrag vereinbaren, in welchem sie sich über die wichtigsten Eckpfeiler ihrer Kooperation einig sind.

Darüber hinaus muss eine BAG vom Zulassungsausschuss genehmigt werden. Dafür wird selbstverständlich der Gesellschaftervertrag benötigt.

Eine Variante der BAG ist die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG). Hier kann die Gemeinschaftspraxis an verschiedenen Standorten sesshaft sein.

Das ist sogar möglich, wenn die verschiedenen Standorte in den Bezirken unterschiedlicher Kassenärztlicher Vereinigungen liegen. Allerdings müssen sich die Ärzte in diesem Fall auf einen offiziellen Hauptsitz verständigen.

Ebenfalls zu erwähnen sind die sogenannten Teilberufsausübungsgemeinschaften. Bei dieser Form der BAG wird nur ein Teil des Angebots der Ärzte in einer gemeinsamen Praxis angeboten. Andere Teile des Leistungsspektrums können weiterhin in einer eigenen Praxis angeboten werden.

Die Wahl der geeigneten Praxisform ist nicht leicht

Ärzte stehen vor einer schwierigen Entscheidung, wenn es um die Frage geht, ob und wie sie sich niederlassen sollen.

Doch in Sachen Organisationsformen für Arztpraxen gibt es mit der Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft und den verschiedenen Formen der Gemeinschaftspraxen ein breites Spektrum. Da ist für jeden Charaktertyp etwas mit dabei.

Falls die Entscheidung gegen die Selbstständigkeit getroffen wird, besteht immer noch die Möglichkeit in ein Angestelltenverhältnis zu gehen. Auch als Test einer Praxisform ist es nicht unüblich, zuvor auf diese Art hineinzuschnuppern.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine eigene Praxis gründen sollen? Manchmal ist es ratsam, sich zunächst in einer Praxis anstellen zu lassen, um sich mit der Arbeitsweise vertraut zu machen. Bei Medihead finden Sie passende Stellenangebote ohne viel Aufwand in einer bequemen App!