AGB für Arbeitgeber

Stand: 29. April 2019

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die nicht-exklusive Zusammenarbeit des Arbeitgebers ("Auftraggeber")mit der Medihead ("Medihead") zur Unterstützung bei der Anwerbung neuer Mitarbeiter. Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Basis einzelner Aufträge für die Vermittlung von Kandidaten für bestimmte, vom Auftraggeber definierte Positionen.


1 Definitionen


In dieser Vereinbarung werden nachstehende Begriffe mit der folgenden Bedeutung verwendet:


"Kandidat" ist eine natürliche Person, die zum Zwecke der Anstellung beim Auftraggeber vorgestellt wird.


"Vorgestellt" ist ein Kandidat, sobald Medihead oder ein von Medihead vorgestellter Kandidat dem Auftraggeber den Namen des Kandidaten und/oder seine sonstigen individuellen Daten zum Zweck der Einstellung durch den Auftraggeber mündlich oder in Textform zur Verfügung stellen.


"Anstellung" ist die vertragliche Vereinbarung, mit der sich der Kandidat zu einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit gleich welcher Art für den Auftraggeber verpflichtet (zum Beispiel durch Berater-, Dienst-, Arbeits- oder gesellschaftsrechtlichen Vertrag) und die tatsächliche Aufnahme dieser Tätigkeit.


"Bruttojahreseinkommen" ist das vertraglich vereinbarte Bruttogehalt, das dem Kandidaten vom Auftraggeber innerhalb der ersten 12 Monate seiner Tätigkeit im Rahmen der Anstellung gezahlt wird. Dazu gehören auch Beträge, die nicht in den ersten 12 Monaten gezahlt werden, aber diesem Tätigkeitsjahr wirtschaftlich zuzurechnen sind, wie z.B. 13. und 14. Monatseinkommen, Gratifikationen, Provisions- oder Bonuszahlungen, Gewinnbeteiligungen, und andere zugunsten des Kandidaten erfolgende Zahlungen, sofern diese steuerlich als Gehaltszahlungen zugunsten des Kandidaten anzusehen sind.


"Beendigung" ist die Beendigung der Anstellung des Kandidaten, gleich auf welche Art (zum Beispiel durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag).


"Probezeit" ist die zwischen Auftraggeber und Kandidat arbeitsvertraglich geregelte Probezeit, soweit diese einen Zeitraum von sechs Monaten ab der in der Anstellung vorgesehenen Aufnahme der Tätigkeit des vorgestellten Kandidaten beim Arbeitgeber nicht übersteigt.


"Cash-for-Change-Geschäftsmodell" bedeutet, dass ein neu angestellter Kandidat für den Wechsel in seine Anstellung einen Wechselbonus von Medihead erhält. Dieser Wechselbonus wird im Angebot von Medihead bei jeder Vakanz angezeigt, in der Regel neben dem Bruttojahreseinkommen.


2 Inhalte der Zusammenarbeit, Pflichten beider Parteien


2.1 Die Zusammenarbeit der Parteien betrifft von Medihead angebotene digitale Online- und Mobile App-Lösungen im Human Resources / Recruiting-Bereich ("Plattform") nach dem Cash-for-Change-Geschäftsmodell.


2.2 Grundlage der Zusammenarbeit ist jeweils eine genaue Stellenbeschreibung des Auftraggebers ("Stellenprofil") und genau definierte Anforderungen des Auftraggebers ("Anforderungsprofil") an die zukünftige Fach- oder Führungskraft im Hinblick auf die zu besetzende Position beim Auftraggeber.


2.3 Der Auftraggeber ist bei der Gestaltung des Stellenprofils, des Anforderungsprofils und der Anbahnung und Abwicklung der Anstellung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, verantwortlich und stellt Medihead von allen Schäden oder Ansprüchen Dritter aufgrund von Verstößen frei.


3 Leistungen von Medihead


3.1 Medihead wird den Auftraggeber im Rahmen des jeweiligen Vermittlungsauftrags bei der Suche nach geeigneten Kandidaten für das genannte Stellenprofil unterstützen. Medihead bemüht sich, dem Auftraggeber nur solche Kandidaten vorzuschlagen, die das Anforderungsprofil des Auftraggebers erfüllen. Medihead wird dazu grundsätzlich das Stellenprofil und das Anforderungsprofil auf der eigenen Plattform darstellen, ist aber auch ohne Angabe von Gründen dazu berechtigt, auf eine solche Darstellung zu verzichten. Medihead wird den Auftraggeber in diesem Fall in Textform informieren. Kandidaten können dann über die Plattform Interesse den dem Stellenprofil bekunden. Medihead überprüft grundsätzlich nicht die Qualifikation der Kandidaten und schuldet keinen Vermittlungserfolg.


3.2 Der jeweilige Vermittlungsauftrag ist erfüllt, wenn eine Anstellung zwischen dem Auftraggeber bzw. eine mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem oder juristischem Zusammenhang stehende Partner-, Tochter oder Muttergesellschaft und dem von Medihead vorgestellten Kandidaten zustande gekommen ist. Für die Vertragserfüllung ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Anstellungsverhältnis beginnt.


3.3 Die von Medihead angebotenen Dienste unterliegen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Die Form und Beschaffenheit der von Medihead angebotenen Dienste kann sich daher von Zeit zu Zeit in zumutbarem Umfang ändern. Medihead behält sich darüber hinaus vor, die Bereitstellung der Dienste (oder Funktionen innerhalb der Dienste) für einzelne oder alle Auftraggeber zeitweise oder dauerhaft einzustellen. Medihead behält sich außerdem das Recht vor, nach eigenem Ermessen, jedoch unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers, jederzeit und ohne Vorankündigung Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung und Speicherkapazitäten festzulegen. Es obliegt den Auftraggebern, die auf Medihead eingestellten Daten anderweitig als Sicherheitskopie abzuspeichern, damit diese auf die Daten auch dann Zugriff zu haben, wenn diese bei Medihead aufgrund einer etwaigen technischen Störung oder einer Einstellung des Dienstes oder Teilen desselben verloren gehen sollten.


3.4 Für den Fall, dass das Anstellungsverhältnis mit dem vermittelten Kandidaten innerhalb der Probezeit beendet wird, ist Medihead zur Rückzahlung der Vermittlungsgebühr gemäß Ziff. 4 verpflichtet.


4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers


4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Medihead unverzüglich nach Erteilung des jeweiligen Vermittlungsauftrags das Stellenprofil und das Anforderungsprofil an die Kandidaten entweder auf schriftlichem oder auf geeignetem elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Medihead ohne diese Informationen des Auftraggebers nicht tätig werden kann.


4.2 Bei Anstellung eines von Medihead vorgestellten Kandidaten zahlt der Auftraggeber an Medihead für die erfolgreiche Personalvermittlung ein Vermittlungshonorar von 15% des zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten vereinbarten Bruttojahreseinkommens. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Medihead das Bruttojahreseinkommen und die Probezeit des Kandidaten mitzuteilen.


4.3 Das festgelegte Honorar versteht sich netto und ist zzgl. gesetzlicher MwSt. an Medihead zu entrichten. Das Zahlungsziel beträgt 14 Kalendertage ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber.


4.4 Wenn ein von Medihead vorgeschlagener Kandidat innerhalb von 24 Monaten nach der erstmaligen Vorstellung beim Auftraggeber angestellt wird, wird das Vermittlungshonorar gemäß vorstehendem Absatz fällig, es sei denn, der Auftraggeber hatte nachweislich bereits vor der Vorstellung durch Medihead durch eigene andere Recruiting-Aktivitäten Kontakt zu dem betreffenden Kandidaten und dies Medihead auch unverzüglich nach Vorstellung des Kandidaten mitgeteilt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kandidat zwischenzeitlich vom Auftraggeber abgelehnt, der Bewerbungsprozess dadurch unterbrochen und anschließend im Wege des direkten Kontakts wieder aufgenommen wurde.


4.5 Personalprofile und persönliche Daten von Kandidaten sind vom Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, über die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der ihm vorgestellten Kandidaten Stillschweigen zu bewahren. Referenzauskünfte dürfen nur nach Rücksprache mit dem vorgestellten Kandidaten eingeholt werden. Die Vorstellung eines Kandidaten durch Medihead entbindet den Auftraggeber nicht von dessen sorgfältiger Prüfung der Eignung zur Anstellung. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Kandidatenauswahl und Anstellung.


4.6 Mit Abschluss des Anstellungsverhältnisses zwischen Auftraggeber und vermitteltem Kandidaten übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für seine Entscheidung.


5 Verfügbarkeit, Haftungsausschluss, bzw. -beschränkung


5.1 Medihead gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99% im Jahresmittel. Ausgenommen sind Zeiten, auf denen die Server wegen routinemäßiger und zuvor angekündigter Wartungsarbeiten oder Störungen außerhalb des Einflussbereiches von Medihead nicht verfügbar sind.


5.2 Medihead haftet unbegrenzt für Schäden, die von Medihead vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Medihead bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht, so genannte Kardinalspflicht im Sinne der Rechtsprechung, ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung Sie sich deswegen regelmäßig verlassen dürfen.


5.3 Eine bestehende Haftung wegen fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht wird auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.


5.4 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach § 44a TKG und bei Übernahme einer Garantie bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


5.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Medihead entsprechend.


6. Beendigung des Vertrages


6.1 Der jeweilige Vermittlungsauftrag endet automatisch mit einer erfolgreichen Vermittlung und der damit erfolgten Stellenbesetzung.


6.2 Der Auftraggeber kann die Position auch eigenständig besetzen. In diesem Fall wird er Medihead unverzüglich in Textform informieren.


6.3 Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.


6.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


6.5 Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch Medihead liegt insbesondere vor, wenn ein Auftraggeber wiederholt irreführende oder anderweitig rechtswidrige Stellenprofile eingestellt hat oder Anhaltspunkte vorliegen, dass die ausgeschriebene Stelle gar nicht mit von Medihead vorgestellten Kandidaten besetzt werden soll.


7. Vertraulichkeit


Die Parteien sind verpflichtet, über Daten und Informationen, die sie über die andere Partei oder einen Kandidaten im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsauftrages im Sinne von Ziff. 6 für zwei Jahre nach Beendigung des Vermittlungsauftrages fort.


8. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


Medihead erhält vom Auftraggeber die Erlaubnis, auf der Webseite https://medihead.de, in den Medihead Apps für iOS und Android, bei allen ihren im üblichen Rahmen vorgenommenen Presse- und Marketingaktivitäten, insbesondere für Werbezwecke bei Flyern und Roll-Up Displays das Logo und den Namen des Auftraggebers zu verwenden.


9. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Medihead behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung widerspricht. Bei der Bekanntgabe der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Medihead auf die Zwei-Wochen-Frist und die Folge der Nichterhebung eines Widerspruchs hinweisen.


10. Sonstiges


10.1 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


10.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Medihead ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Medihead dies mit dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich vereinbart.


10.3 Erfüllungsort ist der Sitz von Medihead. Als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, vereinbaren die Parteien Frankfurt am Main.


10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche Regelung treten, die den mit der unwirksamen und lückenhaften Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht, aber wirksam ist. Dasselbe soll im Falle einer Lücke gelten.




Stand: 29. April 2019

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